Nebenkosten und Betriebskosten für Mieter rechtssicher und zügig abrechnen

so können Vermieter schnell und korrekt selber die Betriebskostenabrechnung erstellen

Nebenkosten und Betriebskosten für Mieter rechtssicher und zügig abrechnen

Vermieterratgeber vonThomas Trepnau

Es gibt eine ganze Reihe von Handbüchern zum Immobilienkauf. Aber gibt es den dringend erforderlichen Praxisratgeber, der die Käufer nach dem Erwerb, bei dem endlosen Streitthema „Nebenkostenabrechnung“ unterstützt?
Es gibt ihn. Druckfrisch 2019. Der Autor Thomas Trepnau liefert mit seinem Buch “ Rechne mit Deinem Mieter ab – Betriebskosten, die zweite Miete “ exakt das, was jeder Vermieter dringend braucht: wichtige Informationen und Anleitungen zur Nebenkostenabrechnung. Hier wird dem Vermieter unter die Arme gegriffen.

Das Buch mit einer kurzen Übersicht über die Notwendigkeit der Nebenkostenabrechnung sowie über die Alternativen. Schon kurz danach wird deutlich, wie wichtig die exakte Vorbereitung des Mietvertrags ist.

Danach werden Brutto-, Netto-, Teilinklusiv- und Pauschalmieten erklärt. Die nicht auf die Wohnungsmieter umlagefähigen Kosten, wie Instandhaltungskosten werden beschrieben.

Was sind Betriebskosten?
Ein Kapitel widmet der Autor den umlagefähigen Kosten. Erstaunt erfährt man, dass vom Vermieter erbrachte Eigenleistungen umlagefähig sind. Alle umlagefähigen Betriebskosten werden beschrieben. Neueste Rechtsprechung fließt ein. Neuerungen, wie die erforderliche Legionellenprüfung und Wartung von Rauchmeldeanlagen kommen nicht zu kurz. Die Frage, mit welchem Schlüssel die Betriebskosten auf die einzelnen Mieter umgelegt werden, wird im Kapitel über Verteilerschlüssel beantwortet. Thomas Trepnau benennt nicht nur alle möglichen Verteilerschlüssel sondern erklärt welche zweckmäßig sind. Die Anwendung ungeeigneter Verteilerschlüssesl kann für Vermieter zum Alptraum werden.

Der Leser staunt, wenn er erfährt, welch brutale Wirkungen es für den Vermieter hat, wenn er die Abrechnungsfrist nicht einhält und dass der Mieter eine Einwendungsfrist hat.

Thomas Trepnau beschreibt , wie Nebenkostenvorauszahlungen und Betriebskostenorauszahlungen erhöht werden, wie Vermieter sich gegen heute noch nicht bekannte, erst in der Zukunft entstehende Kosten schützen.

Hat man eine vermietete Immobilie gekauft, tritt der neue Eigentümer in die bestehenden Mietverträge ein. Muss in diesen Fällen der vorherige oder der neue Eigentümer die Betriebskosten abrechnen? Die Antwort auf diese Frage wird genau so geliefert, wie eine klare, sauber strukturierte Musterabrechnung.

Heizkostenabrechnung verständlich erklärt
Verwundert reibt man sich die Augen, wenn man im Kapitel über die Heizkostenabrechnung erfährt, dass Vermieter diese selbst machen könnten und das ganze nicht so kompliziert ist, wie viele meinen. Trepnau exerziert die Heizkosten- und Warmwasserkostenabrechnung beispielhaft anhand der Heizkostenverordnung durch. Nach diesem Kapitel versteht jeder die Heizkostenabrechnung. Auch mit Irrtümern zum Einbau von Wärmemengenzählern wird aufgeräumt.

Nebenkosten bei Geschäftsräumen
Die Abrechnung für Geschäftsräume inclusive der Umsatzsteuern exerziert der erfahrene Autor durch wie vorher die Heizkostenabrechnung. Die verständliche Musterabrechnung für den Vermieter fehlt nicht.

Die Betrachtung von Energieausweisen, der neuen verschärften Energieeinsparverordnung, korrekter Ermittlung von Wohnflächen und haushaltsnaher Dienstleistungen runden das Thema ab.

Das kostenlose Werkzeugset zum Ausdrucken mit vielen hilfreichen Mustern überzeugt.
Das Buch mit der ISBN 978-2-9560164-9-6 kann überall im Buchhandel, versandkostenfrei bei Amazon oder direkt über die Homepage des Verlages erworben werden.

Fazit:
Ein übersichtliches, gut verständliches Buch, das den Leser sicher durch ein komplexes Thema führt. Jeder Vermieter ist nach der Lektüre in der Lage, seine Nebenkosten rechtssicher abzurechnen.

Um die Heizkostenabrechnung geht es auch in den letzten beiden Seminaren in diesem Halbjahr zu den Betriebskosten am 22.05. in Aachen und am 28.06. in Hannover.

Am 17.05. bieten wir ein Maklerseminar in Bielefeld an. Nicht nur, aber auch für Makler und Käufer, Verkäufer, Maklerkunden und alle Interessierten.
Die Betriebskostenseminare behandeln alle wichtigen Themen rund um die Betriebskostenabrechnung und versetzen Sie in die Lage selbst korrekte und rechtssichere Abrechnungen zu erstellen, an denen sich Ihre Mieter die Zähne ausbeißen.

In diesem Jahr ist mit besonders viel Widerstand der Mieter zu rechnen, da der Deutsche Mieterbund schon begonnen hat, die Mieter auf die in diesem Jahr zu erwartenden Abrechnungsfehler hinzuweisen und die Belastungen durch die Energiekosten zunehmen.

Aber auch bei den kalten Betriebskosten warten einige Überraschungen auf Mieter und Vermieter.

Die meisten Vermieter und auch Hausverwalter erstellen die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung nicht selbst, sondern überlassen dies Fremdfirmen. Diese geben sich oft bedeckt und lassen sich ungerne in die Karten schauen. So entsteht der Eindruck, die Erstellung von Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen wäre eine besondere Kunst, die nur diesen Erlauchten zuteil geworden wäre.

Wirft man einen Blick in diese Abrechnungsfirmen stellt man erstaunt fest:“Da sitzen ja gar keine Nobelpreisträger!“

So ist es! Jeder kann die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung erstellen. Wir müssen nur wissen, wie es geht.

Da es für Vermieter wichtig ist, solche Abrechnungen nachvollziehen zu können und sich für Hausverwalter daraus enormes zusätzliches
Umsatzpotenzial ergeben kann, wird die Heizkostenabrechnung in diesem Seminar ebenfalls besprochen und durchexerziert.

Zum aktuellen Seminarplan, geht es hier: https://www.trepnau.net/Immobilien-Seminare-fuer-Vermieter-Hausverwalter-Makler-Wohnungseigentuemer/

Sie finden dort zusätzlich weitere Vermieter- und Verwalterseminare. Schauen Sie sich die Inhalte an, indem Sie auf die Seminarbezeichnung klicken!

Als Diplom-Immobilienwirt (DIA), Buchautor und Verfasser von Fachartikeln ist Thomas Trepnau mit seiner 30-jährigen Branchenerfahrung ein ausgewiesener Experte, der regelmäßig Unternehmen und Investoren berät.
Diesen Erfahrungsschatz teilt Thomas Trepnau gerne mit Ihnen zu Ihrem Nutzen.

Kontakt
Trepnau Wertbestimmungs- und Werteverwaltungs GbR
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Am Kirchberg 1
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