Lohnt sich ein Immobilien-Teilverkauf?
Der Teilverkauf von Immobilien ist ein relativ neues Produkt, mit dem die Anbieter vor allem ältere Hausbesitzer ansprechen. Das Werbeversprechen: Sie können Ihre Immobilie teilweise verkaufen und trotzdem „Hausbesitzer“ bleiben. Wie funktioniert der Teilverkauf einer Immobilie? Und was sind die Nachteile? Die BaFin hat dieses Thema in einem Verbraucher-Informationsblatt und einem Podcast beleuchtet.
Wer sich für den Kauf eines Eigenheims entscheidet, hat oft alle Sparmöglichkeiten ausgeschöpft. Das Eigenheim ist dann die einzige sinnvolle private Altersvorsorge. Für manche Eigenheimbesitzer stellt sich daher irgendwann die Frage: Soll ich meine Immobilie verkaufen, weil ich mehr finanziellen Spielraum brauche? Für diejenigen, die sich in dieser Situation befinden, scheint ein Teilverkauf eine gute Alternative zu sein. Derzeit werden solche Angebote vor allem für die Altersgruppe der über 50-Jährigen beworben.
Es sind zwei vermeintliche Vorteile, die einen Teilverkauf attraktiv erscheinen lassen: die schnelle Aussicht auf eine höhere Geldsumme – den Teilkaufpreis – und die Möglichkeit, trotz des Teilverkaufs weiterhin uneingeschränkt in den eigenen vier Wänden leben zu können. Die Kehrseite der Medaille: Ein Teilverkauf ist spekulativ und birgt erhebliche Risiken. Das Nutzungsentgelt, das Sie in Zukunft an den Miteigentümer der Immobilie zahlen müssen, ist beträchtlich. Wenn Sie diese nicht mehr zahlen können, droht Ihnen unter Umständen der Auszug gegen Ihren Willen. Das Gleiche kann passieren, wenn das Unternehmen, das die Immobilie gekauft hat, zahlungsunfähig wird. Außerdem tragen Sie oft alle Kosten für den Betrieb der Immobilie, auch wenn es neben Ihnen noch einen Miteigentümer gibt.
Zudem zeigt sich das Endergebnis erst lange nach Vertragsabschluss, d. h. wenn Sie die gesamte Immobilie zurückkaufen oder verkaufen. In beiden Fällen hat das Unternehmen, das einen Teil der Immobilie gekauft hat, in der Regel Anspruch auf einen minimalen Erlös. Für Sie ist die Situation anders: Der Betrag, den Sie für den Rückkauf zahlen müssen oder den Sie für Ihren Anteil am Gesamtverkauf der Immobilie an einen Dritten erhalten, hängt von der Wertentwicklung der Immobilie ab. Die Zusammenhänge sind schwer zu verstehen.
„Ein Immobilien-Teilverkauf ist für Haus- oder Wohnungseigentümer selten die beste Lösung“, berichtet Dr. Thorsten Pötzsch, BaFin-Exekutivdirektor für Wertpapieraufsicht und Asset Management. Ein Teilverkauf sei riskant und kann teuer werden. „Aus Verbraucherschutzsicht kann ich nur davor warnen, den allgegenwärtigen Werbeversprechen für Immobilen-Teilverkäufe blind zu vertrauen“, erklärt Dr. Pötzsch.
Deshalb hat die BaFin auf ihrer Internetseite umfangreiche Informationen zum Thema zur Verfügung gestellt, darunter eine Checkliste und Beispielrechnungen. Einen interessanten Überblick über die Sichtweise und Beratungspraxis der Verbraucherzentralen zum Thema „Teilverkauf“ gibt auch die aktuelle Folge des BaFin-Verbraucherschutz-Podcasts „Teilverkauf einer Immobilie: selten die beste Lösung“. Katharina Lawrence, Verbraucherschutzexpertin der Verbraucherzentrale Frankfurt, spricht mit Dr. Sabine Reimer, Leiterin des Referats Verbraucherschutz der BaFin. Sie besprechen unter anderem konkrete Fälle aus der Praxis.