Eigene Immobilie im Renten-Alter finanzieren: Neue Möglichkeiten

ImmoConcept stellt „Rente plus“ vor – Finanzielle Absicherung bei bleibendem Wohnrecht

Eigene Immobilie im Renten-Alter finanzieren: Neue Möglichkeiten

Die eigene Wohnung im Renten-Alter finanzieren: Dafür gibt es verschiedene Modelle.

Frankfurt, 14. Januar 2020 – In Deutschland wächst die Zahl von Rentnern, die sich den dauerhaften Unterhalt ihrer eigenen Immobilie nicht mehr leisten können. Daher werden Modelle zu einer Immobilienfinanzierung im Alter immer wichtiger. Das Immobilien- und Beratungsunternehmen ImmoConcept GmbH in Frankfurt am Main hat mit „Rente plus“ ein neues Angebot erarbeitet, dass sich an Senioren richtet, die in ihrer Wohnung oder ihrem Haus wohnen bleiben, die finanziellen Risiken aber extern vergeben möchten.

Berechnungen von ImmoConcept zufolge verfügt fast die Hälfte (48,7 Prozent) der rund 18 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland über Wohneigentum. „Das ist nicht-liquides Vermögen. Das Kapital ist gebunden, es ist immobil“, stellt Geschäftsführer Bernd Lorenz klar. „Viele Betroffene können damit den Unterhalt ihrer Immobilie nicht finanzieren.“

Die meisten Rentner in Deutschland verfügen nach Erhebungen von ImmoConcept über ein durchschnittliches Einkommen zwischen 600 und 1.200 Euro pro Monat. „Das ist zu wenig, wenn größere Reparaturen oder eine energetische Sanierung fällig werden“, erklärt Lorenz. Der Verkauf der einstigen Familienwohnung oder ein Umzug in eine Mietwohnung kommt aber in solchen Fällen für viele Senioren nicht in Betracht. „Damit haben sie ein Finanzproblem. Um das zu lösen, brauchen wir neue Angebote, denn die Zahl der Betroffenen wächst rasant.“

Das Angebot „Rente plus“ von ImmoConcept vereint vier Finanzierungsmodelle: Leibrente, Nießbrauch, Umkehrhypothek sowie Verkauf mit Rückanmietung. „Die Modelle haben unterschiedliche Vorteile und passen daher auch nicht für jeden Betroffenen gleich gut“, betont Bernd Lorenz. Bevor Rentner einen Vertrag über die Finanzierung ihrer Wohnung im Alter abschließen, sei daher eine gründliche Beratung und Abwägung nötig.

Nießbrauch und Leibrente

So bleibt beim so genannten Nießbrauch für die Eigentümer ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht erhalten, sie können auch eine Einmalzahlung für ihre Immobilie erhalten, müssen allerdings mögliche Instandhaltungskosten weiterhin selbst tragen. Außerdem können Steuern fällig werden, zum Beispiel wenn die Immobilie vermietet wird. Die Leibrente ist hingegen meist steuerfrei. Hier übernimmt ein externer Dritter die laufenden Instandhaltungskosten. Die Immobilie geht in sein Eigentum über, er zahlt dafür eine lebenslange Rente sowie je nach Vereinbarung eine Einmalzahlung. „Das ist die bisher am häufigsten gewählte Lösung“, erklärt Bernd Lorenz. „Sie eignet sich allerdings nur, soweit die Immobilie nicht später vererbt werden soll.“

Wenn keine Erben vorhanden sind oder sie kein Interesse an der Immobilie der Eltern haben, ist diese Lösung „sehr praktikabel und zielführend“, so Lorenz. Zumal die Immobilie auch vermietet werden kann, falls die bisherigen Eigentümer zum Beispiel in ein Pflegeheim wechseln. „In diesem Fall stellt die Vermietung eine wichtige finanzielle Absicherung der Pflege dar.“ Aber auch hier sei „unbedingt auf die Vertragsgestaltung zu achten, damit daraus keine Steuerfalle entsteht“.

Umkehrhypothek und Rückanmietung

Sind Erben vorhanden, bietet sich hingegen eine Beleihung der Immobilie durch ein Darlehen oder eine Umkehrhypothek an. Haus oder Wohnung bleiben in der Hand der Eigentümer, die aus dem Darlehen eine Einmalzahlung erhalten. Das übrige Geld wird dazu genutzt, den Unterhalt der Immobilie abzusichern. Darüber hinaus kann die Immobilie ganz oder teilweise verkauft und dann gegen ein Nutzungsentgelt angemietet werden. Der Vorteil: Durch den Verkauf wird das in den vier Wänden gebundene Kapital wieder verfügbar. „Es kann zudem ein lebenslanges Nutzungsrecht im Grundbuch festgeschrieben werden“, erklärt Bernd Lorenz. Dadurch ist eine Eigenbedarfskündigung des neuen Eigentümers ausgeschlossen.

Mögliche Steuer-Belastung beachten

Die meisten Modelle sind ganz oder teilweise steuerfrei. „Die steuerliche Belastung muss auf jeden Fall mit betrachtet werden, bevor sich die bisherigen Eigentümer für eine der Finanzierungslösungen entscheiden“, betont ImmoConcept-Geschäftsführer Lorenz. Er rechnet für die nächsten Jahre mit einer stark steigenden Nachfrage nach solchen Renten-Finanzierungsmodellen. Je nach weiterer Entwicklung von Demographie, Lebensdauer, Zinsen und Immobilienpreisen könnten pro Jahr bis zu 300.000 der 18 Millionen Rentner Bedarf anmelden. Dabei seien die angelsächsischen Länder Vorreiter. „Dort vergeben die Finanzierungsinstitute diskontierte Darlehen ohne Zahlungsverpflichtung von Zins und Tilgung. Das gibt es in Deutschland noch nicht.“ Auch seien dort die Modelle pragmatischer und in der Gesellschaft allgemein positiv verankert.

Die ImmoConcept GmbH wurde 1989 als Lorenz & Klaehre GmbH gegründet und erhebt seit 2003 regelmäßig Daten für den Frankfurter Immobilienmarkt. Das Unternehmen hat bis heute Immobilien im Wert von rund einer Milliarde Euro vermittelt. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Residential und Investment Transactions.

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