Der Schock für Riestersparer
Die Riester Rente als Baustein zur privaten Altersvorsorge gibt es in Deutschland seit gut zwölf Jahren. Die ersten der rund 15 Millionen existierenden Verträge kommen jetzt zur Auszahlung. Einige Riestersparer sind geschockt. Das, was eigentlich dazu gedacht war, die gesetzliche Rente aufzustocken, ist so wenig, dass es kaum der Rede wert ist. Wer in dem Glauben geriestert hat, sich eine angemessene private Altersvorsorge aufzubauen, ist enttäuscht.
Für Riestersparer typische Irrtümer
Riestersparer übersehen, dass die Verzinsung ihrer Verträge variabel ist. Das gibt Banken die Möglichkeit, die Zinsen dem aktuellen Niveau anzupassen. Nur wer in Lebens- und Rentenversicherungen spart, bekommt einen Garantiezins, der ab 2015 aber auch nur noch 1,25 Prozent beträgt. Bei Banksparplänen gilt das nicht gleich, sondern erst wenn das ersparte Guthaben in eine Rentenversicherung fließt. Das bedeutet, dass der Garantiezins und die Sterbetafeln sich während der Laufzeit eines Banksparplanes immer zum Nachteil des Sparers ändern können.
Vielen Riester Sparern ist ebenso wenig klar, dass ein vorzeitiger Ausstieg oder ein vorgezogener Renteneintritt die Auszahlungssumme deutlich verringert. Es fehlen dann nicht nur Jahre, in denen nichts eingezahlt wurde, sondern parallel steigt auch die wahrscheinliche Dauer des Rentenbezugs. Für mehr Rentenjahre steht weniger Geld zur Verfügung.
Riestersparer lassen sich mit dem Versprechen der Zahlung einer lebenslangen Rente locken, die garantiert, dass alle Einzahlungen, die staatlichen Prämien und Zulagen sowie die Zinsgewinne in die Auszahlungssumme fließen. Doch das ist ein Trugschluss. Diese Garantien bedeuten nicht, dass der Sparer die gesamte Summe zu seinen Lebzeiten ausgezahlt bekommt. Es gibt lediglich die Garantie, dass das Kapital keine Verluste durch falsche Anlagen erleidet.
Was es heißt, eine lebenslange Rente zu bekommen, betrachten Sparer positiv. Die Anbieter der Riester Verträge kalkulieren aber so, dass sie die Rente auch dann noch zahlen können, wenn der Sparer überdurchschnittlich lange lebt. Die Anzahl der Jahre, für die vorgesorgt werden muss, steigt mit der Lebenserwartung und angepassten Sterbetafeln.
Prognosen sind keine Garantien. Riestersparer verwechseln häufig Anlagevorschläge und Prognosen der Anbieter mit Garantien. Es gibt viele Faktoren, die negativen Einfluss auf die Rentenzahlung haben können. Dazu gehören ein niedriges Zinsniveau über einen langen Zeitraum, gesetzliche Rahmenbedingungen, Änderungen der Versicherungsbedingungen, Änderungen im Steuererrecht und Veränderungen bei den Sterbetafeln.
Riestersparer holen sich zu wenig Informationen in Eigeninitiative. Sie vertrauen auf ihre Bank und ihren Kundenberater. Besser ist es, wenn ein Riestervertrag vor dem Abschluss von einem unabhängigen Experten geprüft wird.
Zu gern verlassen sich Sparer auf die Versprechen der Zulagen und der Steuerfreiheit in der Sparphase. Sie vernachlässigen dabei die Steuern, die in der Auszahlphase fällig sind. Auf das gesamte Sparguthaben ist der volle Steuersatz zu zahlen. Die nachgelagerte Besteuerung ist nur insofern von Vorteil, als das der persönliche Steuersatz bei Renteneintritt sinkt.
Wie Sparer Enttäuschungen vermeiden können
Bei der Wahl des Produktes ist vorab zu prüfen, welches Riesterprodukt passt und welche Kosten damit verbunden sind. Gleich ist nur die Kapitalgarantie. Bei Kosten und möglicher Rendite gibt es große Unterschiede zwischen Fonds- und Banksparplan, Rentenversicherung und Wohnriester.
Wer einen abgeschlossenen Riestervertrag nicht mehr besparen möchte, lässt den Vertrag im Idealfall beitragsfrei stellen. So bleiben wenigstens die eingezahlten Beträge und die Zulagen stehen, die dann am Ende verzinst zur Auszahlung kommen.
Wer nicht mehr so viel Geld zur Einzahlung zur Verfügung hat, kann die Beiträge reduzieren lassen. So wird die Vorsorge weiter angespart, ohne die Haushaltskasse zu überlasten. Die Mindesteinzahlung liegt bei 60 Euro im Jahr. Wer die fünf Euro im Monat nicht erübrigen kann, dem bleiben die Alternativen der Beitragsfreistellung, des Aussetzens und der Kündigung.
Unrentable Verträge lassen sich durch einen Produktwechsel auflösen. Die Bundesregierung hat vor, die Kosten für einen Wechsel auf 150 Euro zu deckeln.
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